Aktuelles

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform, die darauf abzielt, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die rechtliche Grundlage für Genossenschaften bildet das Genossenschaftsgesetz (GenG), das die Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie den Aufbau der Genossenschaft regelt.

Demokratische Strukturen

Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Wichtige Entscheidungen, wie die Wahl des Aufsichtsrats und damit des Vorstands, die Genehmigung des Jahresabschlusses und Änderungen der Satzung, werden in der Generalversammlung getroffen. Jedes Mitglied hat dort genau eine Stimme unabhängig von der Höhe der Einlagen/Genossenschaftsanteile und bestimmt damit direkt über den grundsätzlichen Kurs der Genossenschaft und die Zusammensetzung der Führungsgremien.

Operatives Geschäft

Für das operative Geschäft ist der Vorstand verantwortlich! Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, dieses zu begleiten und sicherzustellen, dass es korrekt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Satzung erfolgt.

Beteiligung

Mit Beitritt zur Genossenschaft und Zeichnung Ihres Anteils werden Sie Mitglied und haben Anspruch auf Teilhabe am Geschäftsertrag entsprechend den Beschlüssen der Generalversammlung und Ihrem Anteil an der Genossenschaft.

Eine Genossenschaft lebt vom Engagement ihrer Mitglieder*Innen. 

Wir würden uns deshalb sehr über Ihre Mitwirkung in den Gremien der Genossenschaft freuen.

Profitabilität und finanzielle Risiken für Mitglieder 

Regenerative Energien sind wirtschaftlich allen fossilen Energieformen überlegen. Darüber hinaus können wir uns auf der einen Seite auf stabile Einnahmen verlassen und müssen auf der… Weiterlesen »

Im November reifte unter uns Initiatoren das Anliegen, die Energiewende auch in Groß-Umstadt und Umgebung voranzubringen. 

Da uns zudem eine breite Bürgerbeteiligung sehr wichtig ist, wurde uns sehr schnell klar, dass eine Genossenschaft die sinnvollste Organisationsform dafür ist. In dieser Rechtsform hat jedes Mitglied eine Stimme, egal mit wie vielen Anteilen es sich eingebracht hat. Jeder kann also gleichberechtigt über die Belange der Genossenschaft mitentscheiden. Damit die Hürden nicht zu hoch sind, haben wir festgelegt, dass bereits ein Geschäftsanteil von 100 EURO ausreicht, um der Genossenschaft beizutreten. Natürlich können auch mehrere Geschäftsanteile gezeichnet werden.

Eine Genossenschaft gründet sich allerdings nicht mal eben so nebenbei. Es gibt eine Menge zu beachten. So haben wir uns einen Genossenschaftsverband zur Hilfe geholt, der unseren Gründungsprozess begleitet. Beim Genoverband Neu Isenburg haben wir einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der bereits mehr als 30 Energiegenossenschaften beraten hat. Inzwischen haben wir eine Satzung, die vom Genoverband freigegeben wurde.

Wie geht es nun weiter? Der nächste große Schritt ist die Gründungsversammlung. Dafür brauchen wir möglichst viele Gründungsmitglieder, die bereit sind, die Satzung zu unterschreiben und Geschäftsanteile zu zeichnen. Darüber hinaus benötigen wir genügend Personen, die bereit sind, sich als Vorstände oder Aufsichtsräte wählen zu lassen. 

Mit dem Protokoll der Gründungsversammlung, den Personalien der gewählten Vorstände und Aufsichtsräte sowie einer fundierten Wirtschaftlichkeitsrechnung wenden wir uns dann wieder an den Genoverband. Dieser verfasst ein Gutachten, in dem er hoffentlich zu dem Schluss kommt, dass wir geeignet sind, eine Energiegenossenschaft zu betreiben.

Mit dem Gutachten können wir nun über einen Notar die Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen und sind fortan berechtigt, das Kürzel eG (… Weiterlesen »