Wir gründen unsere Genossenschaft
Im November reifte unter uns Initiatoren das Anliegen, die Energiewende auch in Groß-Umstadt und Umgebung voranzubringen.
Da uns zudem eine breite Bürgerbeteiligung sehr wichtig ist, wurde uns sehr schnell klar, dass eine Genossenschaft die sinnvollste Organisationsform dafür ist. In dieser Rechtsform hat jedes Mitglied eine Stimme, egal mit wie vielen Anteilen es sich eingebracht hat. Jeder kann also gleichberechtigt über die Belange der Genossenschaft mitentscheiden. Damit die Hürden nicht zu hoch sind, haben wir festgelegt, dass bereits ein Geschäftsanteil von 100 EURO ausreicht, um der Genossenschaft beizutreten. Natürlich können auch mehrere Geschäftsanteile gezeichnet werden.
Eine Genossenschaft gründet sich allerdings nicht mal eben so nebenbei. Es gibt eine Menge zu beachten. So haben wir uns einen Genossenschaftsverband zur Hilfe geholt, der unseren Gründungsprozess begleitet. Beim Genoverband Neu Isenburg haben wir einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der bereits mehr als 30 Energiegenossenschaften beraten hat. Inzwischen haben wir eine Satzung, die vom Genoverband freigegeben wurde.
Wie geht es nun weiter? Der nächste große Schritt ist die Gründungsversammlung. Dafür brauchen wir möglichst viele Gründungsmitglieder, die bereit sind, die Satzung zu unterschreiben und Geschäftsanteile zu zeichnen. Darüber hinaus benötigen wir genügend Personen, die bereit sind, sich als Vorstände oder Aufsichtsräte wählen zu lassen.
Mit dem Protokoll der Gründungsversammlung, den Personalien der gewählten Vorstände und Aufsichtsräte sowie einer fundierten Wirtschaftlichkeitsrechnung wenden wir uns dann wieder an den Genoverband. Dieser verfasst ein Gutachten, in dem er hoffentlich zu dem Schluss kommt, dass wir geeignet sind, eine Energiegenossenschaft zu betreiben.
Mit dem Gutachten können wir nun über einen Notar die Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen und sind fortan berechtigt, das Kürzel eG (eingetragene Genossenschaft) zu führen.